private Krankenvollversicherung

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Besser privat versichert?

„Soll ich mich für die gesetzliche (GKV)  oder die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden?“- diese Frage ist nur Einzelfall bezogen und individuell zu beantworteten.

Beide Systeme (GKV & PKV) funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien.

Nicht jeder, der gerne in die PKV wechseln möchte, kann dies auch tun. Ob ein Wechsel sinnvoll und machbar ist hängt von mehreren Faktoren ab.

 

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung „gesetzlich oder privat“, indem wir in ausführlichen Beratungsgesprächen erörtern, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation; Ihrem Familienstand; Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand und den aktuell gültigen Bestimmungen besser in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung aufgehoben sind.

Beide Systeme sind nicht vorhersehbaren demografischen und politischen Entwicklungen und Entscheidungen ausgesetzt. Dadurch ist es in den letzten Jahren immer wieder zu einschneidenden Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen, der Wechselmöglichkeit zwischen den Systemen und zu Leistungseinschränkungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekommen.

Beiden Systemen haben Vor-und Nachteile! 

Die GKV funktioniert und handelt nach dem Solidaritätsprinzip.

Die Beiträge eines Versicherten richten sich einzig und allein nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, seinem Einkommen. Alter, Geschlecht oder sonstige Risiko Merkmale sind für die Beitragshöhe unerheblich. Dies führt dazu, dass Personen mit gutem Einkommen solche mit geringem Einkommen „subventionieren“.

Ebenso zahlen Alleinstehende für Familien und jüngere Versicherte für ältere Versicherte.

Der Beitrag errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen wird.  Nur für den Teil des Arbeitsentgelts, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Die BBG wird regelmäßig an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst und mit Wirkung zum 1. Januar per Rechtsverordnung festgelegt.

Allein seit 2003 ist die BBG von  41.400 Euro auf  53.100 Euro im Jahr 2018 angehoben worden.

Leistungen können gekürzt oder komplett gestrichen werden; in vielen Bereichen sind Zuzahlungen üblich; andere Leistungen sind komplett von den Versicherten zu tragen. 

Beispielhaft zu nennen sind folgende Bereiche: 

Brille, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Hilfsmittel, IGEL Liste….

Dies geschieht und geschah als Folge diverser Gesundheitsreformen, die korrekterweise als Kostendämpfungsgesetze bezeichnet werden.

                                                                     

Neben der BBG gibt es noch die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG). Diese Grenze regelt wer überhaupt in die PKV wechseln darf. Nur Arbeitnehmer oder Angestellte deren Bruttogehalt die Grenze überschreitet dürfen in die PKV wechseln. Auch die JAEG wird jährlich per Rechtsverordnung festgelegt.

Seit 2003 ist die JAEG von 45.900 Euro auf 59.400 Euro im Jahr 2018 angehoben worden.

 

In der PKV gilt das Individualprinzip. 

Im Gegensatz zur GKV können die privaten Anbieter einen individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz anbieten.Wer im Krankenhaus eine Behandlung durch den Chefarzt, eine Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer bevorzugt;  hohe Leistungen für Zahnersatz wünscht, der kann seinen Versicherungsumfang dementsprechend gestalten.

 

  • Einmal abgesicherte Leistungen sind und bleiben erhalten; Leistungskürzungen wie in der GKV finden i. d. R. keine Anwendung.
  • Die Beiträge werden nach Eintrittsalter und Leistungsumfang kalkuliert. Außerdem spielt der Gesundheitszustand des Einzelnen bei Eintritt in die PKV ebenfalls eine Rolle.
  • Der Beitrag ist unabhängig von der Höhe des Einkommens und unabhängig von politischen Entscheidungen (Gesundheitsreformen in der GKV).
  • Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Eine PKV sollte daher am besten möglichst früh abgeschlossen werden.
  • Ausnahmen finden sich bei dem zum 01.01.2009 neu eingeführten Basistarif und bei dem bereits seit 01.07.1994 bestehenden Standardtarif für Rentner.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich zwar an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht aber an der Selbstbeteiligung.

Wer  in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann über einen Tarif mit  Beitragsrückerstattung einen Teil seiner Beiträge vom Versicherer zurück erhalten. Je nach Versicherer und Tarif  gibt es entweder garantierte oder variable Beitragsrückerstattungen.

PKV Unternehmen wenden jährlich Mittel für Altersrückstellungen auf. Darüber hinaus wurde zum 01.01.2000 ein gesetzlicher Vorsorgezuschlag von 10% eingeführt. Dieser soll dazu dienen, dass Im Rentenalter möglichst keine Beitragserhöhungen stattfinden oder diese für den einzelnen Versicherten durch die Rückstellung gemildert werden.

Die gesamte PKV Wirtschaft gerät seit Jahren immer wieder in die Schlagzeilen.

Ihre Kritiker bemängeln dann die überdurchschnittlich „steigenden Beiträge“, was allerdings nicht auf alle Gesellschaften gleichermaßen zutrifft. Es gibt durchaus genügend positive Beispiele!

Nicht unerwähnt bleiben sollte dass auch die GKV immer teurer wird.

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, höhere Beitragssätze und die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind gesetzlich Versicherte gleichermaßen von Beitragserhöhungen und Mehrbelastungen durch Leistungskürzungen betroffen.

  • 1970 lag der GKV Beitragssatz bei 8,2%, der zu zahlende Höchstbeitrag betrug 50,31 DM mtl.
  • 1992  bei 12,8%
  • 1997 bis 2001 bei 13,6 %
  • 2011 bei 15,5 % (inkl. 0,9% Sonderbeitrag der allein vom Versicherten zu tragen ist)
  • ab 2015 bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag
  • 2018 bei 14,6 % plus (geschätzter) durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1%
  • der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung beträgt 2018 ohne Zusatzbeitrag 646,05 € monatlich.

Der vom Einkommen abhängige Zusatzbeitrag wird in unterschiedlicher Höhe jeweils von den einzelnen Kassen erhoben und ist allein vom Versicherten aufzubringen.

Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung.       

  • Höchstbeitrag von 112,84 € monatlich, Versicherte mit Kind zahlen 2, 55 %
  • Der Höchstbeitrag für kinderlose Versicherte beträgt 2,8%  und liegt im Jahr 2018 bei 123,90 € monatlich

 

Im Jahr 1995 lag der Beitragssatz der Pflegeversicherung einheitlich bei 1 %, der mtl. Höchstbeitrag betrug 29,91 €.

Falls für Sie ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung (PKV) möglich und sinnvoll ist, stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Gesellschaft.

  • welche Entscheidungskriterien sind sinnvoll
  • welcher Tarif und welche Gesellschaft sind für Ihren individuellen Bedarf richtig
  • ist der Beitrag langfristig tragbar- auch im Alter
  • wie solide ist/war die Geschäfts- und Tarifpolitik der PKV Anbieter
  • wie war die Beitragsentwicklung der Tarife seit ihrer Auflegung

Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Systeme auf. Eine Entscheidung sollten Sie daher unbedingt erst nach eingehender und qualifizierter Beratung und unter sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile treffen.

Wer privat versichert werden kann:

  • Arbeitnehmer/Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit  59.400 Euro
  • Selbstständige können sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern
  • Freiberufler können sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder

Wir vergleichen für Sie die Preis-und Leistungsunterschiede der in Frage kommenden PKV Tarife und liefern Ihnen eine Beitragshistorie.

Ich habe die Kundenerstinformation zur Kenntnis genommen
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