Zusatzversicherungen für GKV Mitglieder

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Zusatzversicherungen für GKV Mitglieder

GKV Schutz aufwerten mit Zusatzversicherungen

 

Das Angebot und die Tarifauswahl an privaten Zusatzversicherungen ist umfangreich und vielseitig. Teilweise werden dabei in einigen Tarifen auch mehrere Bereiche in einem Vertrag kombiniert.

 

 

In der Regel sind vor dem Abschluss wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen zu beantworten. Bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen von einem Versicherer angenommen.

Aber: die Tarife der Anbieter unterscheiden sich im Bezug auf die Leistungen und den Beitrag teilweise erheblich.

Wir vergleichen Leistungen und Beiträge für Sie und helfen Ihnen den geeigneten Tarif zu finden.

Eine Übersicht der verschiedenen Krankenzusatzversicherungen finden Sie hier.

Verdienstausfall absichern- die Krankentagegeldversicherung

Reicht Ihr Krankengeld bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit aus um Ihren Lebensstandard halten zu können?

Die Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfallversicherung) dient zur Absicherung des Einkommens bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, die infolge von Krankheit oder Unfall länger andauert.

Als Arbeitnehmer oder Angestellter erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber weiter gezahlt.

Und danach? 

Bekommen Sie für einen Zeitraum von maximal bis zu 78 Wochen lang Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes § 47 SGB V. Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie als Krankengeld ausgezahlt.

Das Krankengeld fällt deutlich niedriger aus als das Nettogehalt! Denn:

  • das Bruttogehalt wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
  • Für 2018 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung bundeseinheitlich bei 4.425 Euro monatlich bzw. 53.100 Euro jährlich.
  • Der Höchstbetrag für das Krankengeld welches Sie demnach von Ihrer Krankenkasse erhalten können, beträgt  maximal 2722 Euro. Mehr gibt es nicht, selbst wenn Ihr Gehalt über der BBG liegt. 
  • Die Lücke zu Ihrem bisherigen Einkommen vergrößert sich umso mehr, je höher Ihr Einkommen über dem Betrag von  4425 Euro monatlich liegt.
  • Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Damit ergibt sich in der Regel ein Abzug von 12,08 % bei Krankengeldempfängern mit Kindern bzw. von 12,33 % bei kinderlosen Empfängern.

Ein Rechenbeispiel:

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto.

Die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung werden davon direkt in Abzug gebracht.

Monatlich brutto 3.000 € (Single ohne Kind, St.Kl. I, keine Kirchensteuer)

davon  70 % =  2100 Euro mtl. oder  70 Euro täglich (30 Kalendertage je Monat)

Monatlich netto 1.900 € davon maximal 90 % = 1710 € mtl. oder 57 Euro täglich

57 Euro abzüglich 12,33 % Sozialversicherungsbeiträge (für einen Krankengeldempfänger ohne Kind)

Das Krankengeld beträgt demnach mtl. 1499,10 Euro oder 49,97 Euro täglich.

Die Differenz zwischen Krankengeld und dem Nettoeinkommen beträgt monatlich 400,90!

Unterschiede der GKV und PKV bei der Krankentagegeldabsicherung:

GKV Krankengeld

  • ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
  •  in der Höhe begrenzt auf maximal  2722 Euro und die Bezugsdauer
  •  Bezug für Selbstständige erst ab der Tag 43 oder über einem Wahltarif (3 Jahre GKV Bindung)  ab Tag 22

PKV Krankentagegeld

  • ein gesetzlich Versicherter kann die Differenz zu seinem Nettoeinkommen vollständig über eine private Tagegeldversicherung absichern
  • privatversicherte Arbeitnehmer/Angestellte benötigen die Versicherung erst wenn die Lohnfortzahlung des  Arbeitgebers endet
  •  je später die Auszahlung des Tagegeldes beginnt, desto preiswerter wird dieser Vertrag
  •  Selbstständige können Tagegeldleistungen früher beziehen als bei der GKV, etwa ab der ersten, der dritten oder der sechsten Krankheitswoche
  •  vor dem Abschluss der Versicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten
  •  bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt

Sollte ein Abschluss aufgrund von Vormerkungen nicht möglich sein, bleibt als einzige Alternative der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen. Diese Möglichkeit besteht bislang allerdings nur für Arbeitnehmer.

Der maximale versicherbare Krankentagegeldsatz liegt bei 20 EUR.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bewahrt die Urlaubskasse vor hohen Ausgaben.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind in den Mitgliedsländern der EU kranken versichert.

Außerhalb der EU werden Ihnen keine Kosten für medizinische Behandlungen wie Arztbesuch, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt erstattet.   Reiseversicherung

Besonders kostspielig-ein Krankenrücktransport ins Heimatland! 

Auch diese Kosten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung.

Abgesichert werden können die unterschiedlichsten Reisedauern, vom Wochenendtrip bis hin zu mehr monatigen Reisen. In der Regel ist es aber  günstiger Jahresverträge statt separate Verträge für jede einzelne Reise abzuschließen!

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in den Bedingungen genannte Ereignisse, die während einer Auslandsreise auftreten.

Ihre Leistungen umfassen:

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind

Hier ist unbedingt darauf zu achten dass Kosten für einen Rücktransport nicht nur dann übernommen werden wenn er medizinisch notwendig ist. Gute Auslandsreisekranken-versicherungen beinhalten Leistungen bereits für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport! 

Assistanceleistungen:

  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)

Notfall-Service:

  • 24-Stunden-Hotline
  • Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Ausland
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland

Unter der Rubrik  VERSICHERUNGEN- REISEVERSICHERUNGEN – stellen wir Ihnen weitere Informationen und einen Onlinererchner  zur Verfügung.

Ambulante Zusatzversicherung- Privatpatient beim Arzt

Mehrere Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten – kennen Sie das auch?

Ihr Haus-oder Facharzt ist immer Ihre erste Anlaufstelle. Längere Wartezeiten auf einen Arzt Termin wecken bei vielen gesetzlich versicherten Personen den Wunsch beim Haus-oder Facharzt wie ein Privatpatient behandelt werden zu können.

Als besonders interessant wird angesehen, dass diese Versicherung neben einer bevorzugten Behandlung beim Arzt auch Leistungen für Alternativmedizin und alternative Behandlungsmethoden beinhalten kann, für die nicht jede gesetzliche Krankenkassen eine Kostenübernahme (Homöopathen, Akkupunktur, andere Alternativmethoden) gewährt.

Vielen Patienten sehen daher eine ambulante Zusatzversicherung als attraktive Ergänzung an, weil das verfügbare Angebot an Gesundheitsleistungen den Rahmen der Leistung von gesetzlichen Krankenkassen weit übersteigt.

Sehhilfen und Hörgeräte

Brille,Kontaktlinsen und Hörgeräte

Bis 2003 hatten noch alle gesetzlich Versicherten mit Sehschwäche einen Anspruch auf ein Brillen-Rezept.

Seitdem galt für Erwachsene: nur wer auch mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen erreicht, dem zahlt die Kasse auch eine Brille.

Die Brille gibt es jetzt wieder auf Kassenrezept! Eine gute Nachricht?

Entscheiden Sie selbst! Am 11. April 2017 ist das neue neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz in Kraft getreten. Den Gesetzestext finden Sie hier bgbl117s0778_75082

Folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein um die Leistung zu erhalten:  

  • Festbeträge für Brillengläser auf Rezept erhalten nur Menschen mit mehr als sechs beziehungsweise mehr als vier Dioptrien, wenn eine Hornhautverkrümmung vorliegt.
  • der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt und liegt zwischen 10 und 112 Euro.
  • es gibt ihn nur für die Brillengläser, nicht für das Gestell. Das muss auch weiterhin komplett selbst gezahlt werden.
  • eine neue Brille gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums immer dann, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat.

Ein Festzuschuss in der oben genannten Höhe dürfte kaum ausreichen um eine neue Brille ohne Eigenleistung zu erwerben; zumal der Zuschuss nur auf die Gläser gewährt wird. Wer weniger als vier Dioptrien benötigt geht in der Regel leer aus.

Hörhilfen- die Leistung der GKV:

Benötigen gesetzlich Versicherte eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen, so wird diese von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag übernommen.

  • bei schwerhörigen Versicherte übernimmt die GKV  Hörgeräte bis zu einem Maximalbetrag von 733,59 Euro.
  • an Taubheit grenzende Schwerhörige erhalten einen erhöhten Zuschuss von maximal 786,86 Euro.
  • ist eine beidohrige Hörgeräteversorgung nötig, so ist bei dem zweiten Hörgerät ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen.

Damit die GKV die Kosten für ein Hörgerät zum Festbetrag übernimmt, muss die Hörhilfe seitens eines HNO-Arztes verordnet werden. Der Facharzt stellt den Grad der Hörminderung fest. Die Krankenversicherung gibt dafür bestimmte Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, um den Zuschuss zu erhalten.

Der HNO-Arzt ist zudem verpflichtet, mit dem Patienten einen so genannten “Sprachhörtest” durchzuführen. Ergibt dieser Test, dass die Verstehensquote unter 80 Prozent liegt, so wird die Schwerhörigkeit ärztlich attestiert.

Wem diese Zuschüsse seiner GKV für Sehhilfen und Hörgeräte nicht ausreichen, um eine höherwertige Versorgung zu erhalten, für den ist eine Zusatzversicherung für Brille und Hörhilfe eine gute Lösung.

Der Zuschuss aus einer privaten Zusatzversicherung für Brille, Kontaktlinsen und Hörgeräte liegt deutlich über den Leistungen der GKV.

Leistungsstarke Zusatzversicherungen erstatten innerhalb von 2 Jahren 300 EUR  für Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für Monats- oder Tageslinsen. Auch eine innerhalb der zwei Kalenderjahre auf einem Auge auftretende Sehschärfenänderung um mind. 0,5 Dioptrien löst einen neuen Leistungsanspruch aus.

Zusätzlich werden oft noch weitere Kosten wie zum Beispiel für Laserverfahren (Lasek/Lasik)  übernommen.

Für Hörgeräte erstatten leistungsstarke Zusatzversicherungen alle 36 Monate bis zu 800 EUR je Ohr.

Heilpraktiker und Homöopathen

Sie schwören auf Alternativmedizin und alternative Behandlungsmethoden?

Wenn Sie häufiger lieber eine alternative Heilbehandlungen in Anspruch nehmen, Naturheilverfahren bevorzugen und seltener Ihren Hausarzt aufsuchen, dann kann eine private Krankenzusatz-versicherung mit Leistungen für die Behandlung durch einen Heilpraktiker und Homöopathen durchaus sinnvoll sein. Anbieter von Krankenzusatzversicherungen unterscheiden dabei durchaus zwischen Leistungen von Heilpraktikern und verschiedenen Naturheilverfahren.

Beide Behandlungsformen unterscheiden sich darin, dass Heilpraktiker ähnlich wie approbierte Ärzte arbeiten und bei der Behandlung auch technische Hilfsmittel einsetzen.

Bei Naturheilverfahren werden hingegen nur natürliche Arzneimittel eingesetzt um eine Heilung zu erzielen.

Nicht immer lassen sich die Behandlungsformen klar voneinander trennen.

Die Tarife der Anbieter von sogenannten Heilpraktiker Versicherungen unterscheiden sich im Bezug auf den Leistungsumfang und den Beitrag teilweise erheblich.

Krankenhausaufenthalt- Privatpatient trotz GKV Mitgliedschaft

Die GKV übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus ohne zeitliche Begrenzung.

Aber: 

  • gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung von 10 EUR  je Aufenthaltstag für die Dauer von maximal 28 Tagen leisten
  • jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet seinen Patienten in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus einzuweisen
  • der Patient hat Anspruch auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer, medizinisch notwendige Leistungen und eine Behandlung durch den diensthabenden Arzt

Einen Anspruch auf die Unterbringung in einem anderen Krankenhaus (Wahlkrankenhaus), im Zwei-oder Einbettzimmer, sowie Chefarztbehandlung haben gesetzlich versicherte Personen nicht!

Wer sich als gesetzlich kranken versicherter Patient trotzdem Zugang zu besseren Leistungen in der Klinik ; den Komfort eines Zwei-oder Einbettzimmers und eine Chefarztbehandlung wünscht, für denjenigen bietet sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung an.

Auch die freie Wahl der Klinik kann ein Argument für den Abschluss sein.

Auf Wunsch kann der Vertrag noch um ein Krankenhaustagegeld erweitert werden.

Vollkommen überlassen bleibt Ihnen dabei wofür Sie die Auszahlung dieser Leistung ausgeben. 

Zahnzusatzversicherungen

Das zahlt alles die Krankenkasse- oder doch nicht?

Seit Anfang 2005 fallen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungs,- und Zahnersatzkosten deutlich geringer aus. Seitdem erhalten Patienten nur noch Befund bezogene Festzuschüsse für Zahnersatz wie Kronen, Bücken und Prothesen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, die durch Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden, führen zu einer Erhöhung des Zuschusses. Die sogenannte Regelleistung der Krankenkasse muss dem Zweck entsprechen wirtschaftlich und ausreichend sein.

Wovon ist die Höhe der Festzuschüsse abhängig?

  • vom individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt
  • von einem  Katalog mit rund 50 Einzelbefunden für die je Befund ein einheitlicher Betrag – der Festzuschuss – ausgewiesen ist
  • der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, kann sich aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen
  • die  Zuschüsse decken 50 % der der Regelversorgungskosten ab
  • der Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen über 5 Jahre (Bonusheft) erhöht den Festzuschuss um 20 Prozent
  • der Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen über 10 Jahre (Bonusheft) erhöht den Festzuschuss um 30 Prozent

Härtefallregelung:  Patienten mit geringem Einkommen erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Zum 1.Januar 2017 wurde die Festzuschuss Richtlinie geändert und die Beträge angepasst.   

Aktuelle Fassung:   2016-11-25_FZ-RL_Anpassung-Betraege_01-01-2017_BAnz

Ein Beispiel:

(Befund 2.3) Zahn begrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen

Die Gesamtkosten von 867,76 € sezten sich zusammen aus  zahnärztlichen Leistungen (§ 57 Absatz 1) in Höhe von 371,56 € und zahntechnischen Leistungen (§ 57 Absatz 2) in Höhe von 496,20 €.

Festzuschuss:                                                                                    Eigenanteil:

ohne Bonus                            433,88 €                                                 433,88 €

mit 20 % Bonus                     520,66 €                                                 347,10 €

mit 30 % Bonus                     564,04 €                                                 303,72 € 

Wer mehr möchte als die Regelversorgung beim Zahnarzt muss bisweilen hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche in Kauf nehmen. Immer dann, wenn hochwertigerer Zahnersatz wie beispielsweise Implantate gewünscht sind.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung mindert den oft erheblichen Eigenanteil auf  5 bis 10 %.

Hervorragende Tarife können den Eigenanteil teilweise sogar auf 0 % senken.

Sie übernehmen prozentuale Kosten für: 

  • Regelversorgung   100 % (Verdopplung des Festzuschusses)
  • Implantate, Knochenaufbau  80 % – 90 %
  • Labortechnische Kosten; Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen   80 % – 100 %
  • Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV)   80 % – 90 %
  • Keramikverblendschalen / Veneers, Inlays  80 % – 90 %
  • Hochwertige Kunststofffüllungen   100 %
  • Parodontalbehandlung (inkl. GKV/ohne GKV)   100 %
  • Wurzelbehandlung (inkl. GKV/ohne GKV )   100 %
  • professionelle Zahnreinigung   100 % (Summenbegrenzung)
  • Kieferorthopädie für Erwachsene   80 % – 100 % (Summenbegrenzung)
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)- Zusatzversicherungen über den Arbeitgeber

Die bKV – eine win-win-Situation für alle!

Immer mehr Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern als freiwillige Leistung den Zugang zu Zusatzversicherungen über eine betriebliche Krankenversicherung an. Welche Zusatzversicherungen angeboten werden obliegt der freien Entscheidung des Unternehmens.

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Art Gruppenversicherung, die entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für bestimmte Personengruppe wie Angestellte oder Führungskräfte abgeschlossen werden kann.

Die bKV – ein Plus für beide Seiten

Das Plus für die Unternehmen 

  • stärkt die  Mitarbeiterbindung
  • erhöht die Mitarbeitermotivation
  • verbessert das Unternehmens-Image –  erhöht die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • erhält oder verbessert die Mitarbeitergesundheit
  • Übernahme sozialer Verantwortung für die Mitarbeiter und deren Familien

Das Plus für die Mitarbeiter

  • erhalten eine attraktive Zusatzleistung
  • können den Gesundheitsschutzes der GKV ergänzen
  • Mitarbeitergesundheit wird erhalten oder verbessert
  • erhalten so Zugang zu Leistungen die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind
  • erhalten eine Beitragersparnis gegenüber Einzeltarifen-  bKV Tarife sind vergünstigte Gruppentarife
  • für Mitarbeiter kann die Gesundheitsprüfung und die Wartezeit entfallen
  • Ehegatten, Lebenspartner und Kinder können zu Gruppenvertragskonditionen mitversichert werden

Einige der Voraussetzungen für den Zugang zur bKV:

  • Mitarbeiter sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
  • unbefristet beschäftigt
  • je nach Anbieter muss je Tarif eine Mindestanzahl Personen versichert werden (geht i. d. R. ab 5 Personen)

Die am häuftigsten angebotenen bKV Zusatzversicherungen sind Tarife für:  

Sehhilfen

Krankentagegeld

Zahnbehandlung-und Zahnersatz

Krankenhausaufenthalt (Chefartz; 1 oder 2 Bettzimmer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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