GKV Schutz aufwerten mit Zusatzversicherungen
Das Angebot und die Tarifauswahl an privaten Zusatzversicherungen ist umfangreich und vielseitig. Teilweise werden dabei in einigen Tarifen auch mehrere Bereiche in einem Vertrag kombiniert.
In der Regel sind vor dem Abschluss wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen zu beantworten. Bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen von einem Versicherer angenommen.
Aber: die Tarife der Anbieter unterscheiden sich im Bezug auf die Leistungen und den Beitrag teilweise erheblich.
Wir vergleichen Leistungen und Beiträge für Sie und helfen Ihnen den geeigneten Tarif zu finden.
Eine Übersicht der verschiedenen Krankenzusatzversicherungen finden Sie hier.
Reicht Ihr Krankengeld bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit aus um Ihren Lebensstandard halten zu können?
Die Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfallversicherung) dient zur Absicherung des Einkommens bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, die infolge von Krankheit oder Unfall länger andauert.
Als Arbeitnehmer oder Angestellter erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
Und danach?
Bekommen Sie für einen Zeitraum von maximal bis zu 78 Wochen lang Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes § 47 SGB V. Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie als Krankengeld ausgezahlt.
Das Krankengeld fällt deutlich niedriger aus als das Nettogehalt! Denn:
- das Bruttogehalt wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
- Für 2018 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung bundeseinheitlich bei 4.425 Euro monatlich bzw. 53.100 Euro jährlich.
- Der Höchstbetrag für das Krankengeld welches Sie demnach von Ihrer Krankenkasse erhalten können, beträgt maximal 2722 Euro. Mehr gibt es nicht, selbst wenn Ihr Gehalt über der BBG liegt.
- Die Lücke zu Ihrem bisherigen Einkommen vergrößert sich umso mehr, je höher Ihr Einkommen über dem Betrag von 4425 Euro monatlich liegt.
- Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Damit ergibt sich in der Regel ein Abzug von 12,08 % bei Krankengeldempfängern mit Kindern bzw. von 12,33 % bei kinderlosen Empfängern.
Ein Rechenbeispiel:
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto.
Die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung werden davon direkt in Abzug gebracht.
Monatlich brutto 3.000 € (Single ohne Kind, St.Kl. I, keine Kirchensteuer)
davon 70 % = 2100 Euro mtl. oder 70 Euro täglich (30 Kalendertage je Monat)
Monatlich netto 1.900 € davon maximal 90 % = 1710 € mtl. oder 57 Euro täglich
57 Euro abzüglich 12,33 % Sozialversicherungsbeiträge (für einen Krankengeldempfänger ohne Kind)
Das Krankengeld beträgt demnach mtl. 1499,10 Euro oder 49,97 Euro täglich.
Die Differenz zwischen Krankengeld und dem Nettoeinkommen beträgt monatlich 400,90!
Unterschiede der GKV und PKV bei der Krankentagegeldabsicherung:
GKV Krankengeld
- ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
- in der Höhe begrenzt auf maximal 2722 Euro und die Bezugsdauer
- Bezug für Selbstständige erst ab der Tag 43 oder über einem Wahltarif (3 Jahre GKV Bindung) ab Tag 22
PKV Krankentagegeld
- ein gesetzlich Versicherter kann die Differenz zu seinem Nettoeinkommen vollständig über eine private Tagegeldversicherung absichern
- privatversicherte Arbeitnehmer/Angestellte benötigen die Versicherung erst wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet
- je später die Auszahlung des Tagegeldes beginnt, desto preiswerter wird dieser Vertrag
- Selbstständige können Tagegeldleistungen früher beziehen als bei der GKV, etwa ab der ersten, der dritten oder der sechsten Krankheitswoche
- vor dem Abschluss der Versicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten
- bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt
Sollte ein Abschluss aufgrund von Vormerkungen nicht möglich sein, bleibt als einzige Alternative der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen. Diese Möglichkeit besteht bislang allerdings nur für Arbeitnehmer.
Der maximale versicherbare Krankentagegeldsatz liegt bei 20 EUR.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.