Arbeitskraftverlust, Altersvorsorge, Bestattungskostenabsicherung

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Arbeitskraftverlust, Altersvorsorge, Bestattungskostenabsicherung

Personenversicherungen nehmen Ihnen Sorgen ab. 

Es sind Versicherungen die das Leben, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit absichern.

Sie können uns in allen Lebenslagen vor finanziellem Schaden bewahren, wenn uns zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit etwas zustoßen sollte.    

 

 

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die verschiedenen Formen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeversicherungen – zum Aufbau von zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung- zur Absicherung von Einkommensverlusten bei eingeschränkter Arbeitskraft oder vollständigem Arbeitskraftverlust
  • die Risikolebensversicherung- zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Absicherung von laufenden Darlehensverpflichtungen von Immobilienbesitzern
  • die Sterbegeldversicherung -zur Abdeckung von Bestattungskosten

 

Altersvorsorge

Den wohlverdienten Ruhestand, frei von finanziellen Sorgen genießen zu können,  dass wünscht sich doch jeder Mensch!

Doch wer sich dabei allein auf die gesetzliche Rente verlässt, muss durchaus mit Altersarmut rechnen. Schon heute deckt die gesetzliche Rente nicht einmal die Hälfte des bisherigen Einkommens ab.

Das Rentenniveau sinkt weiter.

Inflation, sowie Steuern und Sozialabgaben, die auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente anfallen, schmälern das  Ruhestandsbudget. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu wahren, ist die private Vorsorge unverzichtbar.

Rentenniveau auf Sinkflug.

Im Jahr 2009 erhielt ein Ruheständler nach 45 Beitragsjahren 52,0 % seines bisherigen Einkommens als Altersrente. Im Jahr 2025 werden es nur noch 45,5 % sein.

Frauen erhalten in der Regel aufgrund niedrigerer Löhne, Teilzeitbeschäftigung, Kindererziehungs-oder Pflegezeiten weitaus geringere Renten als Männer.

Die Kaufkraft der Rente wird zudem durch Preissteigerungen beeinflusst. Eine Inflationsrate von 2% lässt die Kaufkraft einer heutigen Rente von 1500 Euro in 30 Jahren auf 818 Euro schrumpfen.

Verteilung/durchschnittliche Rentenbeträge laufender Renten

01_rv_in_zahlen_2016

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag

Vergleich Rentenhöhen alte und neue Bundesländer 2016

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Fünf Fakten, die in Ihrer persönlichen Renteninformation fehlen.

5 Fakten zum Rentenbescheid

  1. Von Ihrer Rente müssen Sie anteilig Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (derzeit ca. 10 %). Für Privatversicherte fallen die anteiligen Kosten im Rentenalter in der Regel noch höher aus.
  2. Auf die Rente fallen Steuern an. Renten gelten als Einkommen; sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Die Höhe der Besteuerung hängt u. a. vom Gesamteinkommen und vom Jahr des Renteneintritts ab.
  3. Die jährliche Renteninformation meint es zu gut mit Ihnen: Renten mindernde Aspekte wie Erziehungszeiten, Krankheit, Teilzeitarbeit oder Jobverlust sind in der Hochrechnung unberücksichtigt.
  4. Die angenommene Rentenanpassung von jährlich 1 bis 2 % Erhöhung, die den Berechnungen in der Renteninformation zugrunde liegt, ist nicht festgeschrieben. Es gab in der Vergangenheit auch einige Jahre ohne Rentenanpassung.
  5. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in ihrer Höhe kaum mehr als eine Minimalversorgung. Die volle Leistung erhält ohnehin nur derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

Weitere Infos hierzu finden Sie in unserem Kapitel Arbeitskraftabsicherung.  

Welche Formen der privaten Vorsorge ist denn nun die bestmögliche Lösung zum Aufbau von  zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand?

  Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. 

Wir beraten Sie individuell und Anbieter unabhängig unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebens-und Einkommenssituation zu allen Vorsorgeprodukten.     

Die Produktpalette umfasst

  • private Rentenversicherungen, klassisch oder fondsgebunden
  • private Kapitallebensversicherungen, klassisch oder fondsgebunden                 
  • staatlich geförderte Vorgeprodukte wie Riester- oder Basisrente

Betriebliche Altersvorsorge über die Durchführungswege

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
Arbeitskraftverlust- die private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung

Ihre Arbeitskraft … Ihr größtes Vermögen.

In dieses Vermögen haben Sie viel investiert: die Schulzeit, ein jahrelanges Studium und/oder eine Berufsausbildung. Endlich ist es soweit, Sie verdienen eigenes Geld.

Das unterschätzte Risiko Berufsunfähigkeit!

Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. 

Stress, Hektik und die ständige Zunahme des Leistungsdrucks erhöhen das Risiko von Krankheiten, die zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwingen.

Ein 35-jähr. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 EUR (13 Jahresgehälter) verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p. a.  in den nächsten 32 Jahren seines Arbeitsleben fast 1,5 Mio. €.!

Ihr PKW ist selbstverständlich Voll- und Teilkasko versichert.

Die „Maschine Mensch“ ist gegen Ausfall oftmals gar nicht oder nur unzureichend abgesichert!

Deutsche Rentenversicherung – die Erwerbsminderungsrente

Mit dem Rentenreformgesetz 1999 wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit neu geregelt.

Seit dem 01.01.2001 gilt: die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten nur noch vor dem 02.01.1961 geborene versicherte Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten nur eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält noch ca. 40 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 53 % seines Nettoeinkommens als sogenannte volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer noch mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält ca. 20 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 32 % seines Nettoeinkommens als sogenannte halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Ab 6 Stunden täglicher beruflicher Belastbarkeit ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich, ohne der versicherten Person eine entsprechende Stelle vermitteln zu müssen.

2016 betrug die durchschnittliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente 747 Euro; die durchschnittliche Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente 458 Euro. 

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Die größten Irrtümer über den Schutz gegen Berufsunfähigkeit:

http://www.gdv.de/2017/04/die-groessten-irrtuemer-ueber-den-schutz-gegen-berufsunfaehigkeit/

BU Versicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung Wissenwertes

Die Lösung: 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein Luxus, sondern eine verantwortungs-bewusste Vorsorge zur Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards.

Da die Ansprüche je nach individueller Versorgungssituation sehr unterschiedlich sind, bedarf es vorab einer genauen Analyse Ihrer bestehenden Ansprüche. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Um unseren Kunden einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten wir gesellschaftsunabhängig.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie über die Absicherung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ausführliche Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie gesondert in vorherigen Reiter.

Unabhängig davon möchten wir Ihnen weitere Formen der Arbeitskraftabsicherung kurz vorstellen, da einige Berufe und Freizeitbeschäftigungen, aber auch medizinische Vorerkrankungen in der privaten Berufsunfähigkeits-versicherung zur Ablehnung seitens der Versicherer führen können.

Welche der unterschiedlichen Absicherungsformen wirklich Sinn macht, hängt vor allem von der persönlichen Situation wie Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand, Hobbies und dem ausgeübten Berufsbild ab.

Zusätzlich bieten sich einzelne Bausteine auch als sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Weitere Formen der Arbeitskraftabsicherung

Dread Disease Police

Die Dread Disease Police (Schwere Krankheiten Versicherung) ist in Deutschland noch nicht weit so verbreitet. In anderen Ländern wie Großbritannien und Österreich ist sie bereits als private Absicherungsform der Arbeitskraft etabliert.

In Deutschland gibt es derzeit nur einige, wenige Anbieter. Geleistet wird nach einer genau definierten Liste von Krankheiten, bei denen die Versicherungsleistung fällig wird. Die vier wichtigsten Krankheiten Krebs, Multiple Sklerose, Herzinfarkt und Schlaganfall sind bei allen Anbietern versichert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob Sie nicht mehr in der Lage sind irgendeinen Beruf auszuüben. Ihr vorher ausgeübter Beruf, Kenntnisse und Fähigkeiten, Ausbildung und Erfahrung werden im Rahmen der Leistungs-prüfung nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser Kriterien kann man sicherlich nur von einer Grundabsicherung der Arbeitskraft sprechen.

Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Basisversorgung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung dar und ist an keine berufsbezogenen Komponenten im Leistungsfall gekoppelt. Sie zahlt immer dann die vereinbarte Rente, wenn der Versicherte bestimmte Fähigkeiten des täglichen Lebens verloren hat.

Damit sind elementare Körperfunktionen gemeint wie Sehen, Hören und Sprechen. Aber auch Stehen, Gehen sowie der Gebrauch von Armen und Händen fallen darunter. Es gibt einen Katalog nach dem die Schwere der verloren Fähigkeit dann bewertet wird.

Krankentagegeldversicherung

Ein Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne nach Eintritt des Versicherungsfalls, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das Nettoarbeitseinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Multi Risk Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung kombiniert verschiedene Bereiche und besteht in der Regel aus drei Bausteinen.

Der erste ist eine Absicherung von sogenannten Grundfähigkeiten.

Der zweite Baustein ist die Absicherung schwerer Krankheiten. Typischerweise gibt es eine Einmalzahlung, wenn der Leistungsfall eintritt.

Der dritte Baustein schließlich ist die Absicherung für den Pflegefall. Hier gibt es eine Rente, wenn der Kunde pflegebedürftig wird.

Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung wird in Deutschland derzeit in drei Varianten angeboten.

Die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung sind Zusatzversicherungen die bei Krankenversicherern abgeschlossen werden können.

Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherern angeboten und soll die Absicherung über das Arbeitsleben hinaus gewährleisten. Die auszuzahlenden Leistungen richten sich nach sogenannten Pflegegraden wobei es zwei unterschiedliche Verfahren bei der Anerkennung der Pflegegrade gibt.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die immer dann zahlt, wenn nach einem Unfall eine bleibende Invalidität eingetreten ist. Leistungen aus der Unfallversicherungen werden in der Regel als Kapitalzahlung ausgeschüttet. Im Unterschied zur gesetzlichen Absicherungen (z.B. über die Berufs-genossenschaften) sind private Unfallversicherungen mit einer 24 Stunden-Deckung ausgestattet und bieten auch Versicherungsschutz in der Freizeit und im Ausland.

Hinterbliebenenversorgung- die Risikolebensversicherung

Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse mit Todesfolge

Wer im Todesfall seinen Ehe- oder Lebens­partner, seine Familie und seine Kinder finanziell abgesichert und versorgt wissen möchte, sollte dies über eine Risiko­leben­versicherung tun.

Sie ist umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ausfällt, weil zum Beispiel eine hohe Kreditsumme abzubezahlen ist, oder weil Kinder zu versorgen sind.

Den Verlust und die Trauer kann eine Risiko­lebens­versicherung nicht mildern;  finanzielle Sorgen hingegen schon.

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, hat seine Angehörigen damit gegen den eigenen Todesfall finanziell abgesichert. Verstirbt der Versicherte erhalten die Hinterbliebenen einen vorher festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme ausgezahlt. Wurde die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt, können damit bestehende Schulden getilgt werden, der Lebensunterhalt gesichert sein und daraus auch die Kosten für eine würdige Bestattung bestritten werden.

Für wen ist die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen unverzichtbar?

  • (junge) Familien mit Kindern
  • Immobilienbesitzer deren Objekt noch nicht schuldenfrei ist
  • Ehe-oder Lebenpartnerschaften zur gegenseitigen Absicherung im Todesfall

Stirbt der Versorger oder Hauptverdiener muss die Familie oftmals einen herben Einkommensverlust verkraften. Witwen- und Waisenrenten reichen in der Regel nicht aus um diesen zu kompensieren und den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können.

Der Ehepartner hat sich unter Umständen in der Vergangenheit um die Versorgung der Kinder gekümmert; dafür seine Berufstätigkeit unterbrochen. Eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt ist nur dann möglich, wenn die Kinder­betreuung gesichert ist.

Wer für den Haus- oder Wohnungskauf ein Darlehen aufgenommen hat, dass oft über erst nach 20 oder 30 Jahren getilgt ist, handelt klug und verantwortungsvoll eine Risikolebensversicherung über die Höhe der Darlehenssumme abzuschließen. Verstirbt die versicherte Person können Hinterbliebene das Darlehen mit der Versicherungsleistung tilgen und sind zumindest schuldenfrei.  Haus oder Wohnung müssen nicht verkauft werden.

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte dabei im Idealfall passend an die Laufzeit des Darlehens bis zur vollständigen Tilgung gewählt werden.

Vorteile der Risikolebensversicherung:

  • niedrige Beiträge bei hoher Todesfallleistung
  • schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen
  • erweiterbarer Schutz durch Zusatzbausteine gegen Berufsunfähigkeits- oder Unfallfolgen
  • flexible Laufzeiten, von einjährig bis lebenslang
  • bestmögliche Darlehensabsicherung, die Versicherungssumme kann analog der jährlichen Tilgungsleistung fallend gewählt werden
  • wer die Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf  Hinterbliebenenrente nicht erfüllt, weil er ohne Trauschein mit einem Partner zusammenlebt, kann diesen über eine Risikolebensversicherung finanziell absichern
  • die Höhe der Versicherungssumme  kann bei bestimmten Ereignissen (wie z. B. bei  Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf) innerhalb geltender Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden

Während sich die Leistungen der Anbieter von Risikolebensversicherungen mittlerweile kaum noch voneinander unterscheiden gibt es bei den Beiträgen oft sehr große Preisunterschiede. Der Kostenaspekt kann daher bei identischen Versicherungssummen und Leistungen durchaus das Entscheidungskriterium sein. 

Warum soll ich eine Risikolebensversicherung abschließen, es gibt doch Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung an Hinterbliebene!

Nicht jeder hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente; die Leistung reicht in der Regel bei weitem nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten oder um bestehende Schulden zu tilgen.

Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Hinterbliebenenrente und der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Anfang 2002 wurde das Recht für die Hinterbliebenen-renten, vor allem für Witwen- und Witwerrenten, sowie die Anrechnung von eigenem Einkommen der Hinterbliebenen geändert.

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

Eine Witwenrente erhält derjenige, dessen verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, sie vorzeitig erfüllt hat (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat und Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwenrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.

Die Witwenrente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden.

Die kleine Witwenrente erhält, wer das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners begrenzt.

Die große Witwenrente erhält, das 47. Lebensjahr vollendet haben oder oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.

Bestattungskosten absichern- Sterbegeldversicherung

Der teure letzte Weg

Nach einer in Deutschland geltenden Bestattungspflicht müssen Angehörige sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, übernehmen.

Zur Trauer über den Tod kommt auf die Angehörigen die Organisation und Finanzierung der Bestattung hinzu.

Wer sich schon zu Lebzeiten Gedanken um die eigene Bestattung und die damit verbundenen Kosten macht, kann seine Wünsche für den letzten Weg festlegen und seine Angehörigen vor hohen  Beerdigungskosten bewahren und von organisatorischem Stress entlasten.

Zur Lösung bietet sich hierfür an:

Eine Sterbegeldversicherung

Der Anbieter, bei dem Sie diese Art von Vertrag abgeschlossen haben, zahlt im Todesfall die vorher vereinbarte  Summe an Ihre Hinterbliebenen aus. Aus dieser Summe kann die Bestattung finanziert werden. Wie hoch diese Kosten ausfallen ist sehr unterschiedlich und hängt von Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass die durchschnittlichen Beerdigungskosten mittlerweile bei mehr als 6.000 Euro liegen. Selbst bei einer verhältnismäßig günstigen Waldbestattung, bei der die Asche eines Verstorbenen in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird, liegt die Bandbreite heutzutage zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro.

Leidet die zu versichernde Person bereits vor dem Vertragsabschluss an Krankheiten, kann ein Versicherer entweder Risikozuschläge auf den Beitrag erheben oder den Abschluss verwehren.

Für Menschen mit Vorerkrankungen kommt dann nur der Abschluss einer Versicherung ohne Gesundheitsprüfung in Frage, bei der  je nach Anbieter zunächst sogenannte Wartezeiten  (zwischen 12 und 36 Monaten)zu absolvieren sind, bevor die komplette Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sterben Sie vordem Ablauf der Wartezeit erstattet der Versicherer die bereits eingezahlten Beiträge oder einen prozentualen Anteil davon.

Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit.

Einige Anbieter verdoppeln die Versicherungssumme bei Unfalltod.

Wer eine Gesundheitsprüfung absolviert hat, deren Ergebnis positiv ausfällt weil der Anbieter ihren Antrag annimmt, der genießt ab dem ersten gezahlten Beitrag den vollen Versicherungsschutz.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag 

Der wird oftmals in Kombination mit einer Sterbegeldversicherung angeboten und abgeschlossen. Dieser Vertrag  regelt von vornherein sämtliche Einzelheiten zur Bestattung:

Sarg, Blumendekoration, Todesanzeige, Trauerkarten,  Trauerfeier, Musik, Bestattungsort, bis hin zur Grabpflege.

Was dort von Ihnen festgelegt wird ist dann auch für Ihre Angehörigen und Hinterbliebenen absolut verbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflegefallvorsorge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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