Personenversicherungen nehmen Ihnen Sorgen ab.
Es sind Versicherungen die das Leben, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit absichern.
Sie können uns in allen Lebenslagen vor finanziellem Schaden bewahren, wenn uns zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit etwas zustoßen sollte.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die verschiedenen Formen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeversicherungen – zum Aufbau von zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand
- die Berufsunfähigkeitsversicherung- zur Absicherung von Einkommensverlusten bei eingeschränkter Arbeitskraft oder vollständigem Arbeitskraftverlust
- die Risikolebensversicherung- zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Absicherung von laufenden Darlehensverpflichtungen von Immobilienbesitzern
- die Sterbegeldversicherung -zur Abdeckung von Bestattungskosten
Den wohlverdienten Ruhestand, frei von finanziellen Sorgen genießen zu können, dass wünscht sich doch jeder Mensch!
Doch wer sich dabei allein auf die gesetzliche Rente verlässt, muss durchaus mit Altersarmut rechnen. Schon heute deckt die gesetzliche Rente nicht einmal die Hälfte des bisherigen Einkommens ab.
Das Rentenniveau sinkt weiter.
Inflation, sowie Steuern und Sozialabgaben, die auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente anfallen, schmälern das Ruhestandsbudget. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu wahren, ist die private Vorsorge unverzichtbar.
Rentenniveau auf Sinkflug.
Im Jahr 2009 erhielt ein Ruheständler nach 45 Beitragsjahren 52,0 % seines bisherigen Einkommens als Altersrente. Im Jahr 2025 werden es nur noch 45,5 % sein.
Frauen erhalten in der Regel aufgrund niedrigerer Löhne, Teilzeitbeschäftigung, Kindererziehungs-oder Pflegezeiten weitaus geringere Renten als Männer.
Die Kaufkraft der Rente wird zudem durch Preissteigerungen beeinflusst. Eine Inflationsrate von 2% lässt die Kaufkraft einer heutigen Rente von 1500 Euro in 30 Jahren auf 818 Euro schrumpfen.
Verteilung/durchschnittliche Rentenbeträge laufender Renten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016
Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag
Vergleich Rentenhöhen alte und neue Bundesländer 2016
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016
Fünf Fakten, die in Ihrer persönlichen Renteninformation fehlen.
- Von Ihrer Rente müssen Sie anteilig Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (derzeit ca. 10 %). Für Privatversicherte fallen die anteiligen Kosten im Rentenalter in der Regel noch höher aus.
- Auf die Rente fallen Steuern an. Renten gelten als Einkommen; sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Die Höhe der Besteuerung hängt u. a. vom Gesamteinkommen und vom Jahr des Renteneintritts ab.
- Die jährliche Renteninformation meint es zu gut mit Ihnen: Renten mindernde Aspekte wie Erziehungszeiten, Krankheit, Teilzeitarbeit oder Jobverlust sind in der Hochrechnung unberücksichtigt.
- Die angenommene Rentenanpassung von jährlich 1 bis 2 % Erhöhung, die den Berechnungen in der Renteninformation zugrunde liegt, ist nicht festgeschrieben. Es gab in der Vergangenheit auch einige Jahre ohne Rentenanpassung.
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in ihrer Höhe kaum mehr als eine Minimalversorgung. Die volle Leistung erhält ohnehin nur derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
Weitere Infos hierzu finden Sie in unserem Kapitel Arbeitskraftabsicherung.
Welche Formen der privaten Vorsorge ist denn nun die bestmögliche Lösung zum Aufbau von zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.
Wir beraten Sie individuell und Anbieter unabhängig unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebens-und Einkommenssituation zu allen Vorsorgeprodukten.
Die Produktpalette umfasst
- private Rentenversicherungen, klassisch oder fondsgebunden
- private Kapitallebensversicherungen, klassisch oder fondsgebunden
- staatlich geförderte Vorgeprodukte wie Riester- oder Basisrente
Betriebliche Altersvorsorge über die Durchführungswege
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Ihre Arbeitskraft … Ihr größtes Vermögen.
In dieses Vermögen haben Sie viel investiert: die Schulzeit, ein jahrelanges Studium und/oder eine Berufsausbildung. Endlich ist es soweit, Sie verdienen eigenes Geld.
Das unterschätzte Risiko Berufsunfähigkeit!
Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird.
Stress, Hektik und die ständige Zunahme des Leistungsdrucks erhöhen das Risiko von Krankheiten, die zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwingen.
Ein 35-jähr. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 EUR (13 Jahresgehälter) verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p. a. in den nächsten 32 Jahren seines Arbeitsleben fast 1,5 Mio. €.!
Ihr PKW ist selbstverständlich Voll- und Teilkasko versichert.
Die „Maschine Mensch“ ist gegen Ausfall oftmals gar nicht oder nur unzureichend abgesichert!
Deutsche Rentenversicherung – die Erwerbsminderungsrente
Mit dem Rentenreformgesetz 1999 wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit neu geregelt.
Seit dem 01.01.2001 gilt: die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten nur noch vor dem 02.01.1961 geborene versicherte Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten nur eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält noch ca. 40 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 53 % seines Nettoeinkommens als sogenannte volle Erwerbsminderungsrente.
- Wer noch mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält ca. 20 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 32 % seines Nettoeinkommens als sogenannte halbe Erwerbsminderungsrente.
- Ab 6 Stunden täglicher beruflicher Belastbarkeit ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich, ohne der versicherten Person eine entsprechende Stelle vermitteln zu müssen.
2016 betrug die durchschnittliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente 747 Euro; die durchschnittliche Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente 458 Euro.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016
Die größten Irrtümer über den Schutz gegen Berufsunfähigkeit:
http://www.gdv.de/2017/04/die-groessten-irrtuemer-ueber-den-schutz-gegen-berufsunfaehigkeit/
BU Versicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung Wissenwertes
Die Lösung:
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein Luxus, sondern eine verantwortungs-bewusste Vorsorge zur Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards.
Da die Ansprüche je nach individueller Versorgungssituation sehr unterschiedlich sind, bedarf es vorab einer genauen Analyse Ihrer bestehenden Ansprüche. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Um unseren Kunden einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten wir gesellschaftsunabhängig.
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