Die Haftung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet. § 823 BGB ff
Als Schaden Verursacher haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Missgeschick kann jedem geschehen und langfristige finanzielle Folgen haben. Besonders Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen.
Die private Haftpflichtversicherung gehört daher für jeden, egal ob Single, Lebensgemeinschaft oder Familie mit und ohne Kinder, zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Sie bietet Schutz gegen existenzbedrohende Kosten!
Versichert sind die Folgen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Beispiel: Als Radfahrer fahren Sie einen Fußgänger an, der unglücklich stürzt und sich dabei schwer verletzt.
Neben den Kosten für die medizinische Betreuung kann auch Schmerzensgeld und Verdienstausfallentschädigung anfallen. Daher sollte die Deckungssumme für Personenschäden bei der Privathaftpflicht ausreichend hoch gewählt sein.
Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn das Eigentum anderer Personen beschädigt oder zerstört wird.
Beispiele:
- Bei einer Feier kippt Ihr Glas mit Rotwein um und verschmutzt die teure Sitzgarnitur des Gastgebers.
- Der Adventskranz oder Weihnachtsbaum entzündet sich, das Feuer greift auf die Nachbarwohnung über.
Von einem Vermögensschaden ist die Rede, wenn jemandem durch Ihre Schuld ein finanzieller Nachteil entsteht – weil zum Beispiel jemand eine durch Sie verschuldete Verletzung erlitten hat nicht arbeiten gehen kann.
Was zeichnet eine gute private Haftpflichtversicherung aus?
Sie enthält wichtige und sinnvolle Zusatzleistungen wie z. B.:
Forderungsausfalldeckung – dann zahlt Ihre Privathaftpflicht unter bestimmten Bedingungen auch dann, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Schädiger nicht selbst dafür aufkommen kann.
Gefälligkeitsschaden- wenn Sie bei Freundschaftsdiensten (unentgeltliche Hilfe z. B. bei einem Umzug) einen Schaden verursachen wird er ersetzt.
Schäden durch deliktunfähige Kinder- hier zahlt die Privathaftpflicht bis zu einer bestimmten, in den Bedingungen festgelegten Maximalsumme, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht. Das heißt, die durch einen Fußballschuss Ihres Fünfjährigen zerstörte Scheibe des Nachbarn wird ersetzt, auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind; der nachbarliche Frieden bleibt gewahrt.
Als deliktunfähig gelten grundsätzlich Kinder unter sieben Jahren; im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr und sind nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften für diese Schäden nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Weitere Zusatzleistungen die mitversichert sein sollten sind: Schäden durch Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Schäden an geliehen oder gemieteten, beweglichen Gegenständen.
Jeder haftet für Schaden, die er schuldhaft verursacht hat.
Dies gilt auch für Haus- und Grundbesitzer und Eigentümer, die für Schäden aufkommen müssen, welche durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z. B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).
Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB).
Hier bietet die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht Schutz bei Schadenersatzforderungen.
In vielen der durch uns vermittelten privaten Haftpflichtversicherungen ist heutzutage eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbst genutzte Einfamilienhaus beitragsfrei enthalten.
Heizöltankbesitzer haften als Inhaber dieser Anlagen für Umweltschäden.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer des Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit Wasser gefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen.
In vielen der durch uns vermittelten privaten Haftpflichtversicherungen ist heutzutage eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für einen Heizöltank (gilt immer bis zu einem maximalen Fassungsvermögen) des selbst genutzten Einfamilienhauses beitragsfrei enthalten.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung!
Der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung ist für jeden, der einen Jagdschein beantragen möchte, gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Jagdschein wird nur vergeben, wenn der Antragsteller der zuständigen Behörde im Vorfeld schriftlich nachweist, dass er eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Der Versicherungsschutz muss für den kompletten Zeitraum gelten, über den sich die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins erstreckt.
Über eine Jagdhaftpflicht ist u. a. versichert:
Halten und Gebrauch von Jagdhunden, Beizvögeln, Eulen
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Gesellschaftsjagden
Das sogenannte Produktrisiko aus dem Verkauf von Wildfleisch
Sie übernimmt z. B. Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, wenn der Jagdhund ein anderes Tier verletzt, einen Verkehrsunfall verursacht, ein baufälliger Hochsitz einstürzt oder durch den Gebrauch der Schusswaffe ein Schaden verursacht wird.
Wie bei allen anderen Versicherungsprodukten auch, gilt es den Leistungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung vor dem Abschluss genau zu überprüfen.
Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?
Besteht Versicherungsschutz auch für einen Jagdaufenthalt im Ausland?
Wie viele Jagdhunde können mitversichert werden?
Tierhalter haften laut Gesetz für Schäden in vollem Umfang.
Auch für Schadenfälle die das Tier ohne das Verschulden des Halters verursacht. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hundebesitzer sogar Pflicht!
Die Tierhalterhaftpflicht gehört zu den besonders wichtigen Versicherungen für alle Halter von Tieren wie z. B. Hunde oder Pferde. Selbst das bravste Pferd kann vor Schreck durchgehen und dabei einen großen Schaden verursachen. Der Hund beißt ein Kind oder bringt einen Spaziergänger zu Fall, der sich dabei schwer verletzt.
Kleinere Haustiere (wie z. B. Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel) müssen nicht extra versichert werden. Sie fallen unter den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung.
Eine Ausnahme ist die Haltung von Tieren zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Hier wird eine eigene Versicherung benötigt.
Die Tierhalterhaftpflicht bietet Schutz wenn das Tier Personenschäden und Sachschäden verursacht.
Der Schutz sollte auch greifen, wenn z. B. eine andere Person als der Halter mit dem Hund Gassi geht oder ein Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung auch von anderen Personen geritten wird.
Ebenso sollten Mietsachschäden z. B. an Pferdeboxen, an der Mietwohnung und im Hotel mitversichert sein.
Immer mehr Drohnen erobern den Luftraum.
Mit steigender Anzahl von Hobbypiloten mehren sich auch die Meldungen von Unfällen, die sich durch den Einsatz von Drohnen ereigneten. Beinah Zusammenstöße mit Flugzeugen; der Absturz einer Drohne auf ein KFZ auf einer Autobahn.
Was passiert wenn das Fluggerät abstürzt und im worst case einen Menschen schwer verletzt?
Für alle Modellpiloten gilt der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html
Bevor der Flugkörper also in den Himmel steigt, sollte unbedingt Versicherungsschutz bestehen. Je nach Gewicht der Drohne kann diese sogar in eine bestehende Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Allerdings darf die Drohne bis maximal 5 kg Startmasse ausschließlich privat genutzt werden.
Sehen Sie also unbedingt in ihrer Police nach, ob die private Nutzung Ihrer Drohne inbegriffen ist. Oftmals benötigen Sie aber eine Quadrocopter-Versicherung oder müssen den Schutz bei Ihrer bestehenden Privathaftpflicht erweitern, wenn der Vertrag auf älteren Versicherungsbedingungen basiert.
Für teure Fluggeräte- die Drohnen Vollkaskoversicherung.
Dann ist das Flugobjekt beispielsweise bei Abstürzen, Wasserschäden oder Diebstählen geschützt und Sie müssen dafür nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Die Privathaftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten kommen nicht für Ihren Eigenschaden am Fluggerät auf!
Anzugeben ist dabei ob Sie das Fluggerät nur privat oder gewerblich nutzen. Im ersteren Fall ist die Drohnen-Vollkaskoversicherung häufig günstiger.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden durch eigene Wassersportgeräte.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Führen von Wassersportgeräten wie motorisierte Booten oder Yachten; Segelboote mit Motor oder Jet Skis entstehen.
Schäden in Verbindung mit (motorisierten) Wassersportgeräten sind dort ausgeschlossen.
In Deutschland ist diese Versicherung derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern (wie z. B. in Italien, der Schweiz, den Niederlanden, Griechenland und in Spanien) ist diese Versicherung allerdings Pflicht.
Wer die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren möchte, muss den Versicherungsnachweis über eine Wassersporthaftpflichtversicherung an Bord mitführen.
Bei teuren Booten ist zusätzlich der Abschluss einer Boots-Kaskoversicherung sinnvoll.
Die Kasko kommt für Schäden am eigenen Boot auf.
Trautes Heim-Glück allein. So lautet ein bekanntes Sprichwort.
Sein Hab-und Gut möchte jeder Mensch im Fall der Fälle bestmöglich geschützt wissen. Egal ob es sich dabei um das Mobiliar der Wohnung, den nagelneuen Flachbildfernseher, die neue Küche oder eine wertvolle Münzsammlung handelt.
Was passiert, wenn Ihr Hab-und Gut beschädigt oder entwendet wird?
Durch einen Brand, einen Leitungswasserschaden werden Gegenstände beschädigt oder noch schlimmer- sie kommen bei einem Einbruch-diebstahl abhanden.
Die Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein und erstattet Ihnen die materiellen Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. Das bedeutet, die Versicherung zahlt den Betrag, den der Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Gegenstände beträgt.
Schutz besteht bei Schäden durch die Gefahren:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
Leitungswasser, wie z. B. bei einem Rohrbruch, Schäden an Rohren durch Frost, Rückstauschäden
Sturm und Hagel
Hochwasser, Erdbeben und Lawinen- wenn Sie den Zusatzbaustein Elementarschäden eingeschlossen haben. Die Anzahl der Schäden durch Naturgefahren, wie Starkregen, nimmt von Jahr zu Jahr stetig zu.
Glasbruch – zum Beispiel an Fenstern, Türen, Vitrinen und Ceran-Kochfeldern – kann über eine zusätzliche Glasversicherung absichert werden. Besonders empfehlenswert ist dieser Zusatzschutz, wenn Sie beispielsweise einen verglasten Wintergarten haben.
Fahrräder sind ebenfalls über den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl versicherbar.
Eine maximale Versicherungssumme für die Räder liegt in der Regel in Höhe von einem bis fünf Prozent der Hausratversicherungssumme.
Die korrekte und ausreichende Höhe der Versicherungssumme für den Hausrat ergibt sich u. a. aus der Wohnfläche.
Besitzen Sie besondere Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, Münzen, etc.), wertvolle Kunstgegenstände, Antiquitäten, Pelze, Musikinstrumente, kostbare Sammlungen?
Hierfür bieten wir Ihnen spezielle Versicherungstarife zur Absicherung von besonders wertvollem Hausrat an.
Sprechen Sie uns einfach an, wir haben immer eine auf Ihre Bedürfnisse passende Lösung parat!