Versicherungen für Gewerbetreibende

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Versicherungen für Gewerbetreibende

Haftungsrisiken, das eigene gewerblich genutzte Gebäude und die komplette Betriebseinrichtung sollten bestmöglich gegen Schäden abgesichert werden. Gemeinsam finden wir die passgenaue Absicherung.

Betriebshaftpflicht

Wo Menschen arbeiten passieren nun mal auch Fehler.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wie im privaten Bereich müssen auch Betriebe in voller Höhe für vom Inhaber oder Mitarbeitern verursachten Schäden aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab.

 

Schadenbeispiele:

  • Während Malerarbeiten geht die Vitrine einer Kundin zu Bruch.
  • Ein Fliesenleger beschädigt die bereits eingebaute, neue Badewanne.
  • Ein Gast erleidet in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung.
  • Ein Kunde rutscht im frisch gewischten Büro aus und zieht sich dabei mehrere komplizierte Brüche zu.
  • Beim Entladen beschädigen Sie ein geparktes KFZ.
Betriebs-oder Büroinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhalts- oder Sachinhaltsversicherung.     

 

 

 

 

 

Versichert sind neben der vorhandenen Betriebseinrichtung auch  gelagerte Waren und Vorräte. Kommt es zu einem Schaden durch  Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm, so ersetzt der Versicherer in der Regel den Neuwert der versichernden Objekte oder kommt alternativ für deren Instandsetzung auf.

Ohne Geschäftsinhaltsversicherung können solche Schäden zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Schadenbeispiele:

  • Ein Wasserschaden setzt die Einrichtung eines Hotels unter Wasser.
  • Bei einem Einbruch in ein Modegeschäft werden Waren gestohlen und Einrichtungsgegenstände beschädigt.
  • Eine Kaffeemaschine verursacht einen Brand in einem Büro.
  • Ein Feuer vernichtet Ihr komplettes Warenlager.
Berufshaftpflicht- /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögenschadenhaftpflicht – Schutz bei Fehlberatung.

Kommt es aufgrund einer Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese durch die Versicherung reguliert.

Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt. Für viele Berufszweige ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Ärzte) für andere hingegen wird sie dringend empfohlen (Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer, Architekten, Ingenieure oder IT-Dienstleister).

Schadenbeispiele:

  • Einem Dolmetscher unterlaufen eklatante Fehler bei einer Übersetzung, so dass das Werk nochmal gedruckt werden muss.
  • Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab.
  • Ein Architekt begeht einen Planungsfehler, was zu teuren Umbauten im Haus führt.
  • Ein Hausverwalter hat eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erstellt.
Cyberrisiken

Cyberangriffe bedrohen Unternehmen.

Die Bedrohung für Unternehmen durch Cyberrisiken steigt beständig an; ebenso der wirtschaftliche Schaden den Cyberangriffe verursachen.

Selbst die besten Schutzkonzepte zur IT- Sicherheit bieten keine 100 % Garantie vor Hackerangriffen. Es reicht heutzutage nicht mehr aus seine Rechensysteme nur durch Sicherheitssoftware vor Viren und Trojanern zu schützen.

Hacker dringen immer häufiger in Webserver ein, spionieren Datenbanken aus, stehlen Kundendaten, verursachen teils hohe wirtschaftliche Schäden. Was wäre wenn die Steuerungssoftware Ihrer Produktionsanlage angegriffen wurde und die Fertigung beeinträchtigt ist?

Die digitale Vernetzung von Rechnern, Anlagen und Maschinen macht Unternehmen angreifbarer.

Wir kennen die Versicherungsgesellschaften, die Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz bei Schäden durch Cyberangriffe  bieten!

Elektronik-Versicherung

Die Elektronikversicherung – Schutz für elektronischen Anlagen und Geräte.

Sie stellt eine Allgefahrendeckung dar. Dies bedeutet dass alle Gefahren versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden.

Schadenbeispiele:

  • Unbekannte Täter dringen in die versicherten Büroräume ein und entwenden Computer und anderes elektronisches Equipment.
  • Ein Mitarbeiter verschüttet eine Kanne Tee über die Tastatur eines Laptops. Daraufhin kommt es zu einem Kurzschluss.
  • Durch ein offen gelassenes Kellerfenster kommt es durch starke Regenfälle zu einer Überschwemmung, die einen großen Schaden an Ihren Servern verursacht.

In ähnlicher Form auch zur Absicherung von Schäden an Maschinen erhältlich.

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Gewerberechtsschutzversicherung schafft Chancengleichheit vor Gericht. 

Dabei gilt der Versicherungsschutz neben dem Firmeninhaber für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit.

Je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang sichert der Firmenrechtsschutz eine Vielzahl an Streitigkeiten vor den verschiedensten Gerichten ab. Viele Versicherer bieten für ihre Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an.

 

Schadenbeispiele:

  • Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, Sie haben Schutzvorschriften nicht beachtet und fordert Regress bei Ihnen.
  • Einer Ihrer Kunden wirft Ihnen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten vor.
  • Das Finanzamt erhebt Anklage aufgrund von vermeintlich nicht gezahlten Steuern vor dem Finanzgericht.
gewerblich genutzte Gebäude

Schutz für Gewerbeimmobilien.

Versichert sind das Gebäude sowie mit diesem fest verbundene Sachen.

 

Kommt es zu einem Schaden durch eine der versicherten Gefahren, zum Beispiel Brand, Leitungswasser oder Sturm/Hagel, so ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ohne Gebäudeversicherung können solche Schäden schnell zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens führen.

 

Schadenbeispiele:

  • Ein Kurzschluss an einer Lampe verursacht ein Feuer in einem Bürogebäude und hinterlässt einen erheblichen Schaden. Teile des Dachstuhls brennen vollkommen aus und müssen ersetzt werden.
  • In Folge eines starken Sturms kommt es zu einem schwerwiegenden Schaden am Gebäude. Während des Sturms wurde das Dach des Gebäudes komplett abgedeckt und mehrere Fenster wurden beschädigt. Die eingeschlossene Glasversicherung kommt für die Reparatur der beschädigten Fenster auf.
Transportversicherung für Werkzeug, Waren, Produkte und Güter

Ihre Fahrzeuge sind natürlich gut versichert.

Haben Sie auch an den Wert der Ladung gedacht?

Täglich transportieren Unternehmer Arbeitsmaterialien, Arbeitsgeräte, Produkte oder Güter zu Ihren Kunden oder zwischen Ihren Betriebsstätten von A nach B .

Oft übersteigt der Wert der Ladung sogar den des Fahrzeugwerts.

Während dieser Transporte können sich viele Schäden ereignen. Die sogenannte Werkverkehrversicherung schützt die Ladung des Fahrzeugs auf den Transportwegen.

Fälle aus der Praxis:

Nach einer Notbremsung ist die komplette Ladung Unterhaltungselektronik verrutscht und beschädigt; der mit Computern beladene Kleintransporter wird gestohlen.

Die Werksverkehrversicherung leistet u. a. bei  Schäden durch:

  • Transportmittelunfall
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs und Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Unfälle bei der Be- und Entladung
  • Beschädigung bei den meisten Gütern

Unverzichtbar für Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe und Produktionsbetriebe.

Versicherungen für Veranstalter

Firma XY lädt Ihre Kunden zum Tag der offenen Tür ein.

Im Anschluss daran findet auf dem Firmengelände ein Fest mit Catering und Tanz statt. Zahlreiche Kunden und Interessenten folgen der Einladung.

Eine gute Gelegenheit um bei solchen Veranstaltungen bestehende Kundenbindungen zu festigen und neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen.

 

Die Haftung des Unternehmens für die Durchführung von Veranstaltungen ist in der Regel nicht über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.   

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die oftmals auch Veranstaltungshaftpflichtversicherung genannt wird, benötigt jeder der selber als Veranstalter auftritt und eine Veranstaltung durchführt. Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen ab.

Sie bietet den notwendigen Schutz nicht nur für alle Teilnehmer (Gäste, Besucher) sondern auch für alle Personen, die der Veranstalter zur Leitung, Absicherung oder Beaufsichtigung der versicherten Veranstaltung beauftragt hat.

Wenn Equipment wie z. B.  Zelte oder Tribünen vorhanden sind, sollten diese eventuell sogar ausgeliehenen Gegenstände inklusive Aufbau und Abbau mit abgesichert sein.

Eine leistungsstarke Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre nächsten Events wie beispielsweise:

Ausstellungen, Kongresse, Messen, Tagungen

Firmenjubiläen, Konzerte, Tanzveranstaltungen

Sommerfeste, Straßenfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen

Mit einem langjährigen Spezialisten für die Absicherung von Veranstaltungen an unsere Seite finden wir auch für Ihr nächstes Event den passenden Versicherungsschutz.  

 

 

 

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